Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der P.S. Computerservice (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern (im Folgenden „Auftraggeber“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Die Schriftform wird durch Textform (E-Mail) gewahrt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem zugrunde liegenden Wartungs-, Projekt- oder Beratungsvertrag.

(2) Verbindliche Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, soweit sie ausdrücklich im Vertrag (Service Level Agreement, SLA) vereinbart sind. Ohne ausdrückliche SLA-Vereinbarung erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg).

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Auf Verlangen des Auftraggebers werden diese benannt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich die zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Räumlichkeiten und Mitarbeiter zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er rechtmäßiger Inhaber sämtlicher Lizenzen, Zugangsdaten und Daten ist, die er dem Auftragnehmer zur Bearbeitung übergibt.

(4) Vor jeder Änderung an der IT-Infrastruktur fertigt der Auftraggeber bzw. der Auftragnehmer im Auftrag eine Datensicherung an, sofern Datenverlust nicht auszuschließen ist.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, rechnet der Auftragnehmer Leistungen nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen ab.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Wartungs- und Service-Pauschalen werden monatlich oder quartalsweise im Voraus berechnet. Projekt-Festpreise werden nach Aufwand in Raten oder nach Abnahme abgerechnet.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware und Lizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Vor Eigentumsübergang ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Ware weiterzuveräußern oder zu verpfänden.

§ 7 Datenschutz und Verschwiegenheit

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der entsprechende AVV wird vor Beginn der Verarbeitung schriftlich abgeschlossen.

(2) Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von fünf Jahren fort.

§ 8 Gewährleistung

(1) Für Dienstleistungen gelten die Regelungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB); eine Gewährleistung im Sinne des Werkvertragsrechts wird, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, nicht geschuldet.

(2) Werden Werkleistungen im Sinne von § 631 BGB erbracht (z. B. Installation einer abgeschlossenen IT-Lösung), beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme. Bei Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung zu.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung pro Schadenfall ist in diesem Fall auf die im jeweiligen Vertrag innerhalb eines Jahres anfallende Vergütung begrenzt.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber ein Schaden entstanden wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene tagesaktuelle Datensicherungen vorzunehmen, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Vertragsleistung des Auftragnehmers ist.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Wartungs- und Serviceverträge laufen, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei Vertragsende übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche im Rahmen der Tätigkeit erstellten Dokumentationen, Konfigurationen, Zugangsdaten und Inventarunterlagen in einem für den Auftraggeber einsehbaren Format.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist Stuttgart, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftform-Klausel.